Nachbarwiderspruch: in der Regel kein Eilrechtsschutz

Der Nachbar hat gegen eine erteilte Baugenehmigung nur dann einen Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches, wenn eine umfassende Abwägung der Interessen des Bauherrn an einer sofortigen Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung und des Nachbarn, von der Vollziehung der Baugenehmigung bis zur Entscheidung in der Hauptsache verschont zu bleiben, ergibt, dass die Interessen des Nachbarn überwiegen.

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.02.2025 – 2 B 35/24

VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, § 80a Abs. 3, BauGB § 212a Abs. 1, BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2, § 6, LBO-SH § 63

 

Problem/Sachverhalt

Der Nachbar (N) betreibt in vierter Generation eine Zimmerei auf seinem Grundstück im unbeplanten Innenbereich. Die Stadt erteilt dem B für ein angrenzendes Grundstück eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus. N befürchtet, dass sich Nutzer des Grundstücks des B über den Betriebslärm beschweren könnten. Also legt N bei der Stadt Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein und beantragt beim Verwaltungsgericht, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs anzuordnen.

 

Entscheidung

Ohne Erfolg! Mit § 212a Abs. 1 BauGB, nach dem Widersprüche gegen Baugenehmigungen keine aufschiebende Wirkung haben, hat der Gesetzgeber dem Bauverwirklichungsinteresse grds. den Vorrang eingeräumt. Die aufschiebende Wirkung kann nur angeordnet werden, wenn die Rechtsposition des N durch den Bau und die Nutzung des genehmigten Vorhabens überwiegend wahrscheinlich unerträglich oder in einem nicht wiedergutzumachenden Maße beeinträchtigt bzw. gefährdet wird. Das ist nicht der Fall. N kann sich nicht auf einen Gebietserhaltungsanspruch berufen. Danach kann ein Nachbar das Eindringen eines der Nutzungsart nach unzulässigen Bauvorhabens in das Baugebiet abwehren, wenn das Vorhaben mit der Gebietsart unvereinbar ist. Es gibt keinen Bebauungsplan. Die Zuordnung zu einem faktischen Baugebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 BauGB ist fraglich. In der näheren Umgebung befinden sich viele Wohngebäude. Deshalb spricht einiges dafür, die nähere Umgebung als Gemengelage zu qualifizieren. Bei einer Gemengelage besteht von vornherein kein Gebietserhaltungsanspruch. Selbst wenn ein faktisches Mischgebiet nach § 6 BauNVO vorläge, wäre in diesem die Wohnnutzung allgemein zulässig. Es ist nicht ersichtlich, dass durch die Zulassung einer weiteren Wohnnutzung der Wohngebietscharakter „kippen“ könnte. Auch das Gebot der Rücksichtnahme ist nicht verletzt, da die heranrückende Wohnbebauung keinen unzumutbaren Immissionen im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und § 6 BauNVO ausgesetzt sein wird und Konflikte nicht verschärft oder begründet werden. Aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten besteht eine spezifische gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme, die zu einer Duldungspflicht desjenigen führt, der sich solchen Immissionen aussetzt (BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 – 4 C 8/11 – Rn. 16, juris). Das Vorhaben muss daher vor seiner Realisierung vorhandene Belastungen hinnehmen und stärkere Belastungen durch mögliche und zumutbare Maßnahmen der „architektonischen Selbsthilfe“, etwa in Bezug auf die Stellung des Gebäudes auf dem Grundstück, vermeiden. N kann jedoch nicht verlangen, dass der Nachbar Fenster einer bestimmten Schallschutzklasse einbaut. Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen mögen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich sein und dann auch nachbarschützende Wirkung haben, wenn von ihnen eine Ausnahme erteilt oder befreit wird. Hier muss der Zimmererbetrieb jedoch bereits jetzt Rücksicht auf die vorhandene Wohnbebauung in seiner Nähe nehmen. Das neue Wohnbauvorhaben rückt nicht näher an sein Grundstück heran als die vorhandene Wohnbebauung. Insoweit gilt für B dasselbe wie für die bereits vorhandenen Nachbarn. B hat keinen Abwehranspruch gegen die bislang zulässigen Immissionen. Welche architektonischen Selbsthilfemaßnahmen B ergreift, kann sich deshalb nicht aus dem Rücksichtnahmegebot ergeben.

 

Praxishinweis

Die umfassende Interessenabwägung ergibt in der Regel einen Vorrang der Interessen des Bauherrn vor denen des Nachbarn. Selbst die objektive Rechtswidrigkeit der angefochtenen Baugenehmigung allein führt nicht zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Vielmehr muss der Nachbar in subjekt-öffentlichen Nachbarrechten verletzt sein. Die Baugenehmigung ist also allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen Vorschriften verstößt, die dem Schutz des um Rechtsschutz nachsuchenden Nachbarn dienen. Das muss der Anwalt des Nachbarn prüfen und begründen.

 

gez. Dr. Jörg Schmidt Fachanwalt für Bau-, Architekten- und Versicherungsrecht, Schwerin

Tätigkeits- und Literaturliste von Rechtsanwalt

Dr. iur. Jörg Schmidt, Schwerin

 

1.         Baurechtliche Tätigkeiten/Titel

  • Rechtsanwalt 
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Dr. iur., Dissertation zum Thema „Der Fachplanervertrag“
  • 1998 bis 2000 Gastdozent und 2000 bis 2006 Lehrbeauftragter für Bau- und Architekrenrecht an der Hochschule Lausitz
  • 2006 bis 2020 Honorarprofessor für Bau- und Architektenrecht an der Hochschule Lausitz bzw. der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg
  • Schiedsrichter und Schlichter
  • Dozent für bau-, architekten-, ingenieur- und vergaberechtliche Seminare
  • Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „baurecht“ (BauR)
  • Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Immobilien- und Baurecht“ (IBR)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied im Kompetenzzentrum Bau e.V. der Hochschule Wismar
  • vorm. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht

 

2.         Bücher

  • Schmidt/Winzen, Handbuch der Sicherheiten am Bau, Werner Verlag, 2000
  • Schmidt, HOAI-Musterbriefe für Architekten und Ingenieure, Werner Verlag, 2. Auflage 2005
  • Schmidt/Reitz, Bauverträge erfolgreich gestalten und managen (Funktionale Leistungsbeschreibung, Unwirksame Bauvertragsklauseln, Sicherung von Bauforderungen, Bauverzögerungen), expert-Verlag, 2001
  • Mitautor „Darmstädter Baurechtshandbuch“, Werner Verlag, herausgegeben von Prof. Dr. Axel Wirth, 2. Auflage 2005
  • Schmidt, Der Fachplanervertrag, Dissertation, expert-Verlag, 2003
  • Schmidt/von und zu Franckenstein, Handbuch der Baurechtsbegriffe, 2004, Werner Verlag
  • Mitautor „Der Baustoffhandel - Ein Rechtshandbuch für die Praxis“, Kohlhammer Verlag, herausgegeben von Prof. Dr. Axel Wirth und Dr. iur. Johann Kuffer, 2010
  • Mitautor „Handbuch  Bau- und Architektenrecht“, Werner Verlag, herausgegeben von Dr. iur. Johann Kuffer und Prof. Dr. Axel Wirth, 7. Auflage, 2023
  • Mitautor "Wärmeschutz und Altbausanierung", Kapitel: Neue Aspekte zur Haftung des Sachverständigen, Fraunhofer IBR Verlag Beuth, herausgegeben vom BuFAS e.V., 2011
  • Mitautor "Innovativ und praktikabel - vom Boden bis zum Dach", Kapitel: Der neue Schadensbegriff - ein BGH-Urteil und seine Folgen, Fraunhofer IBR Verlag Beuth, herausgegeben vom BuFAS e.V., 2019

 

3.         Veröffentlichungen in der IBR

  • Hart gelötete Kupferrohre: Mängelhaftung trotz Anordnung des Bauherrn?, IBR 1997, S. 504
  • Haftet Wohnungsverwalter, wenn er Werklohn trotz mangelhafter Leistung zahlt?, IBR 1998, S. 23
  • Wann ist Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer das Leerstehen des Gebäudes anzuzeigen?, IBR 1998, 84
  • Haftet Unternehmer für seinen Baumateriallieferanten?, IBR 1998, S. 342
  • Darf Unternehmer bei Zahlungsverzug eingebaute Türen wieder ausbauen?, IBR 1998, S. 53
  • Muss Architektenhaftpflichtversicherung bei verspäteter Beantragung öffentlicher Fördergelder zahlen?, IBR 1998, S. 217
  • Wie genau müssen Baumängel im Prozess dargelegt werden?, IBR 1998, S. 250
  • Wie lange ist der Unternehmer an sein Angebot gebunden?, IBR 1998, S. 291
  • Wann kann ein Sachverständiger abgelehnt werden?, IBR 1998, S. 414
  • Muss der Generalunternehmer öffentliche Fördermittel für den Bauherrn beschaffen?, IBR 1999, S. 105
  • Vorlage der prüffähigen Rechnung mit geschätzten anrechenbaren Kosten auch noch in 2. Instanz?, IBR 1999, S. 278
  • Welches Gericht ist für die Honorarklage des Architekten zuständig?, IBR 1999, S. 391
  • Nochmals: Welches Gericht ist für die Honorarklage des Architekten zuständig?, IBR 1999, S. 441
  • Darf ein Fachingenieur die Bezeichnung „Dipl.-Ing. Architektur“ verwenden?, IBR 1999, S. 545
  • Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?, IBR 1999, S. 554
  • Beitritt des weiteren Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren?, IBR 2001, S. 289
  • Hammerschlag- und Leiterrecht: Welche Rechte hat der bauende Nachbar?, IBR 2001, S. 370
  • Bauträgermaßnahme: Müssen Bauunterlagen herausgegeben werden?, IBR 2001, S. 424
  • Selbständiges Beweisverfahren: Wann muss befangener Sachverständiger abgelehnt werden?, IBR 2001, S. 465
  • Welche Verjährungsfrist gilt für Be- und Entlüftungsanlagen?, IBR 2001, S. 609
  • Schlussrechnungsprüfung: Stellt der vom Auftraggeber ermittelte Schlusszahlungsbetrag ein Anerkenntnis dar?, IBR 2002, S. 67
  • Erfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Einstweilige Verfügung?, IBR 2002, S. 665
  • Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Umdeutung in einfache Bürgschaft?, IBR 2003, S. 359
  • Auch ein Vertrag über Bauleitung ist Werkvertrag und unterliegt der HOAI, IBR 2003, S. 1069
  • Pfahlbohrung: Haftung des Architekten für Schäden am Nachbargebäude trotz Einschaltung von Sonderfachleuten?, IBR 2004, www.ibr-online.de
  • MaBV-Bürgschaft: Welchen Sicherungszweck hat sie und kann sie Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten?, IBR 2004, S. 1103
  • Kommunales Wohnungsunternehmen: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 17 VOB/B!, IBR 2005, S. 322
  • Unwirksame Vertragsklauseln zur Abnahme und zum Sicherheitseinbehalt, IBR 2006, S. 1163
  • Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bei nicht festgestellten Mängeln, IBR 2008, S. 61
  • Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern, IBR 2008, S. 249
  • Spontanbruch bei Einscheibensicherheitsglas: Mangel?, IBR 2010, S. 1045
  • Verjährungsfrist für Glaspaneelelemente und Verjährungsbeginn bei Teillieferungen, IBR 2010, S. 1045
  • Sind Erd- und Abbrucharbeiten Bauwerksarbeiten?, IBR 2010, S. 665
  • Vorlage neuer Architektenschlussrechnung nach Beweisaufnahme: Klageänderung?, IBR 2011, S. 738
  • Mangelhafte Bauüberwachung: Architekt darf nachbessern!, IBR 2012, S. 276
  • Schadensersatzklage gegen Architekten: Verfahrensdauer von sieben Jahren zu lang!, IBR 2012, S. 621
  • Stundenzettel nicht vorgelegt: Berufung unzulässig!, IBR 2013, 1323
  • Wasserschaden im Hausanschlussraum: haftet der Wasserversorger?, IBR 2014, 764
  • Sturmschäden am Dach: Wann ist die Elementarschadensversicherung leistungsfrei?, IBR 2015, 101
  • Wasserleitungen auf der Dachterrasse sind keine Rohre innerhalb des Gebäudes!, IBR 2015, 333
  • Bauklempner führt Dachdeckerarbeiten aus: Besteht Versicherungsschutz?, IBR 2015, 395
  • Kein Versicherungsschutz bei wissentlicher und gleichzeitig nicht wissentlicher Pflichtverletzung?, IBR 2015, 518
  • Doppeltes Schriftformerfordernis: wirksam und durch mündliche Vereinbarung abdingbar?, IBR 2015, 650
  • Stichproben reichen zur Feststellung eines Mangels aus!, IBR 2015, 664
  • Mangel arglistig verschwiegen: Wann verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche?, IBR 2016, 141
  • Darf nach einem Brand ein anderes als das abgebrannte Gebäude gebaut werden?, IBR 2016, 430
  • Abweichung zwischen Antrag und Versicherungsschein: Was gilt?, IBR 2016, 552
  • Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei mehreren Antragsgegnern?, IBR 2016, 1020
  • Muss der Werkunternehmer auf fehlenden Versicherungsschutz hinweisen?, IBR 2016, 581
  • Wiederherstellung nicht sichergestellt: Rückzahlung der Versicherungsleistung?, IBR 2016, 737
  • Baunebenkosten als Zeitwertschaden?, IBR 2017, 52
  • Versicherungsnehmer nicht informiert: Versicherungsvertrag (un-)wirksam?, IBR 2017, 531
  • Höhe des vom Versicherungsschutz ausgenommenen Schadens ist nicht feststellungsfähig!, IBR 2017, 1015
  • Gebäudeversicherung: Regress beim Mieter eines Ferienhauses bei von ihm verschuldeten Brand?, IMR 2018, 1078
  • Begriff "Textform" in Widerrufsbelehrung ist eindeutig!, IBR 2018, 360
  • Darf die Ehefrau einen vom Ehemann geschlossenen (Versicherungs-)Vertrag kündigen?, IBR 2018, 419
  • Still ruht der See: Gebäudeversicherer kann Neuwertspitze zurückfordern!, IBR 2018, 594
  • Freistellungsklage wegen Tiefbauarbeiten, IBR 2018, 1065
  • Zahlung abgelehnt: Verhandlung abgebrochen! IBR 2018, 654
  • Auszahlung der Neuwertspitze durch die Gebäudeversicherung: Muss dasselbe Gebäude wiedererrichtet werden?, IBR 2018, 1078
  • Frage nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten für nicht festgestellte Mängel zulässig?, IBR 2019, 1100
  • Wann tritt der Versicherungsfall bei "Rohrbruch" ein?", IBR 2019, 283
  • Für Versicherungsnehmer günstige vom Gesetz abweichende Widerspruchsbelehrung ist wirksam!, IBR 2019, 461
  • Wer muss beweisen, dass innerhalb versicherter Zeit eingebrochen wurde?, IBR 2019, 587
  • Haftpflichtversicherungsschutz für Schweißarbeiten in Hobbywerkstatt?, IBR 2019, 645
  • Muss der Architekt für steuerliche Absetzbarkeit sorgen?, IBR 2020, 1019
  • Wer trägt die Beweislast bei der Rückforderung einer "Vorauszahlung" des Versicherers?, IBR 2020, 207
  • Leistungspflicht des Gebäudeversicherers auch bei Sowieso-Kosten?, IBR 2020, 271
  • Enge Freundschaft und gemeinsamer Urlaub machen Richter nicht befangen!, IBR 2020, 626
  • Versicherung trägt Beweislast für arglistige Obliegenheitsverletzung!, IBR 2021, 48
  • Gebäudeversicherung: wer sich treuwidrig der Leistungspflicht entzieht, kann sich nicht auf die Ausschlussfrist berufen!, IBR 2021, 49
  • Gebäudeversicherung: Drainagerohr dient nicht der Wasserversorgung, IBR 2021, 212
  • Anscheinsbeweis für Brandursache nach Dachdeckerarbeiten?, IBR 2021, 1009
  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei versteckt mangelhaftem Werk?, IBR 2021, 327
  • Abbrucharbeiten mit Bagger: reicht Mitursächlichkeit für Haftung?, IBR 2021, 573
  • Schäden "als Folge eines Werkmangels" sind nicht nur Mangelfolgeschäden!, IBR 2022, 45
  • Bausicherheit: Auslegung und Wirksamkeit einer Klausel, IBR 2022, 130
  • Bauherren-Ehepaar trennt sich: Wie muss der Klageantrag lauten?, IBR 2022, 1002
  • Frist für Befangenheitsantrag gegen Richter, IBR 2022, 1003
  • Betriebsschließungsversicherung: Deckung bei Schließung wegen Corona?, IBR 2022, 208
  • Ausgewähltes Fachunternehmen verursacht Schäden: Keine Haftung des Versicherers!, IBR 2022, 273
  • Falsches Kochfeld bedient: Brand grob fahrlässig verursacht!, IBR 2022, 433
  • Wiederherstellungsklausel: einzelne Schadenspositionen sind lediglich unselbstständige Rechnungsabgrenzungsposten/Berufung auf Ausschlussfrist ist nicht treuwidrig, IBR 2022, 594
  • Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?, IBR 2022, 654
  • Geringfügiger Belehrungsfehler: Widerspruch ist treuwidrig, IBR 2023, 264
  • Verjährung des Deckungsanspruchs des Architekten in der Berufshaftpflichtversicherung, IBR 2023, 584
  • Erworbene Immobilie ist bereits versichert: Gebäudeversicherer muss Erwerber beraten!, IBR 2024, 44 
  • Betrieb noch nicht eröffnet: Privathaftpflicht ist (noch) einstandspflichtig, IBR 2024, 151
  • (Unerhebliche) Antragsfrage falsch beantwortet: Versicherung muss nicht zahlen!, IBR 2024, 430
  • Wann hemmt eine Feststellungsklage des Versicherers die Verjährungsfrist?, IBR 2024, 1068
  • Abrechnung direkt mit der Versicherung vereinbart: Auftraggeber ist nicht "aus allem raus"!, IBR 2025, 5
  • Keine Nutzung ohne Baugenehmigung, IBR Werkstatt-Beitrag, Einstelldatum 27.03.2025
  • Nachbarwiderspruch: in der Regel kein Eilrechtsschutz, IBR Werkstatt-Beitrag, Einstelldatum 07.05.2025

 

4.         Fachaufsätze

  • Die Bürgschaft auf erstes Anfordern im einstweiligen Verfahren, BauR 1998, S. 1159 ff.
  • Die Effektivklausel in der Bürgschaft auf erstes Anfordern, Wertpapiermitteilungen 1999, S. 308 ff.
  • Abrechnung von Sachverständigenleistungen der Architekten und Ingenieure, BauR 1999, S. 463 ff.
  • Besondere Gestaltungsmöglichkeiten für Architekten- und Ingenieurverträge, BauR 1999, S. 538 ff.
  • Muss zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten das Muster der DIN 276 verwendet werden?, BauR 1999, S. 720 ff.
  • Welches Honorar ist für Architekten- und Ingenieurleistungen im Falle der funktionalen Leistungsbeschreibung zu zahlen?, ZfBR 1999, S. 235
  • Wie sind Planungsänderungen zu honorieren?, BauR 2000, S. 51 ff.
  • Die Baustellenverordnung – Leistungen, rechtliche Einstufung der Tätigkeit und Honorar des S+G- Koordinators, ZfBR 2000, S. 3 ff..
  • Die VOB 2000 (Teil 1: Beschlossene Änderungen der VOB/B), Wirtschafts Kompaß, Heft 5/2000, S. 20 ff.
  • Welche Folgen haben Ausschreibungsfehler des Architekten oder Ingenieurs?, BauR 2000,  S. 1266 ff.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, ZfBR 2001,  S. 3 ff.
  • Die VOB 2000 (Teil 2: Beschlossene Änderungen der VOB/A-Basisparagraphen), Wirtschafts Kompaß, Heft 12/2000
  • Ansprüche des Auftragnehmers aus dem Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen, BauR 2001, S. 150 ff.
  • Die Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, BauR 2002, S. 21 ff.
  • Sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B? (Zugleich Anmerkung zu Eichner, BauR 2001, 1665 f.,) BauR 2002, S. 385 f.
  • Skonto: Wann ist die nicht vereinbarte Scheckzahlung rechtzeitig? (Anmerkung zu BGH, BauR 1998, S. 398 ff., BauR 2003, S. 181 ff.)
  • Architektenrechnungen – Verwirkung des Einwands der fehlenden Prüfbarkeit zwei Monate nach Zugang der Schlussrechnung?, BauR 2004, S. 1823 f.
  • Haftung des gerichtlichen Sachverständigen, VBDinfo 2/2010, S. 29 f.
  • Befangenheit eines Sachverständigen wegen beruflicher Beziehungen des Sachverständigen und der Gegenpartei zu einem Dritten?, VBDinfo 2/2010, S. 30 f.
  • Haftung des gerichtlichen Sachverständigen, VBDinfo 3/2010, S. 21
  • Offenkundiger Rechtsmissbrauch bei formularmäßigem Verzicht auf Einreden in der Sicherungsklausel? (Zugleich Besprechung des Beschlusses des OLG Hamburg vom 15.10.2010 - 9 W 65/10), BauR 2011, S. 899 ff.
  • Zur aktuellen Diskussion über das Bauforderungssicherungsgesetz, BauR 2011, S. 1230 ff.
  • Kostenansprüche des gerichtlichen Sachverständigen, VBDinfo 3/2011, S. 16
  • Die zivilrechtliche Haftung des Berechnungsingenieurs, BauR 2012, S. 1699
  • Haftung des Privatgutachters - Bspr. Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.02.2012 - I 5 U 65/11, VBDinfo 2/2012, S. 10
  • Die strafrechtliche Produkthaftung des Berechnungsingenieurs, Bautechnik, Heft 9/2016, S. 647 ff. (gemeinsam mit Schlammer/König)
  • Die produktrechtlichen Haftungsrisiken des Berechnungsingenieurs, Bautechnik, Heft 3/2017, S. 200 ff. (gemeinsam mit Schlammer/König)

 

5.         Veröffentlichungen in der Tagespresse

  • Guter Rat kommt manchmal teuer, Welt am Sonntag, 10.05.1998, IM S. 1
  • Mietkürzung, wenn Raumgröße falsch angegeben?, Blitz am Sonntag, 06.08.2000, S. 20
  • Fristlose Kündigung wegen Minderung des Mietzinses?, Blitz am Sonntag, 10.09.2000, S. 17
  • Immer wieder: Eigenbedarfskündigung, Blitz am Sonntag, 29.10.2000, S. 22
  • Mietverträge schriftlich schließen?, Blitz am Sonntag, 29.10.2000, S. 22
  • Räumungsklage als Kündigung?, Blitz am Sonntag, 25.02.2001, S. 27
  • Fristlose Kündigung bei Störung des Hausfriedens, Blitz am Sonntag, 22.04.2001, S. 23
  • Arbeitsrecht: Auf Feinheiten achten – Ansprüche trotz abgelaufener Verfallfrist?, Blitz am Sonntag, 21.01.2007, S. 12
  • Algenbildung – ein Mangel? Aufklärung kann vor Haftung schützen, Ratgeber Bauen und Wohnen, Blitz am Sonntag, 28.01.2007, S. 14 und 18.01.2009
  • Mietfläche: Wie ist Terrassenfläche zu berücksichtigen?, Blitz am Sonntag, 11.03.2007, S. 32
  • Diebstahlversicherung: Erleichterter Nachweis für den Versicherungsnehmer, Blitz am Sonntag, 29.04.2007, S. 16
  • Kosten bei Verkehrsunfall: Was muss die Haftpflichtversicherung bei Personenschäden erstatten?, Blitz am Sonntag, 17.06.2007, S. 10
  • Verkehrsunfall - Was muss die Haftpflichtversicherung bei Sachschäden erstatten?, Blitz am Sonntag, 23.09.2007, S. 15
  • Mietkaution für Wohnungen, Blitz am Sonntag, 03.08.2008, S. 12 und 17.01.2010
  • Einbruchdiebstahl im Auto, Blitz am Sonntag, 01.03.2009, S. 11
  • Rechtlos, Gesundheitsrecht, Blitz am Sonntag, 02.08.2009, S. 12
  • Schallschutz beim Neubau, Blitz am Sonntag, 20.09.2009, S. 13
  • Schönheitsreparaturen? Blitz am Sonntag, 28.02.2010, S. 12
  • Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Gebäudeabrisses, Blitz am Sonntag, 18.04.2010, S. 23
  • Kündigung der Lebensversicherung, Blitz am Sonntag, 19.09.2010, S. 4
  • Wozu dient die Unfallversicherung im Falle eines Verkehrsunfalls? Schweriner Volkszeitung, 25./26.09.2010, S. 25
  • Haftung des Versicherungsvertreters, Blitz am Sonntag, 18.09.2011
  • Vorsicht bei Schwarzarbeit, Bspr. von BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 6/13, Treffpunkt Mittelstand 2014, Ausg. Sept. 2014, S. 15
  • BGH: Verbraucher können Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zurückverlangen!, Treffpunkt Mittelstand 2014, Ausg. Dezember 2015, S. 15
  • Individualanspruch - Beschlusskompetenz der WEG-Eigentümerversammlung, Blitz am Sonntag, 25.02.2018
  • Besichtigungsrecht für Mieträume, Blitz am Sonntag, 25.11.2018
  • Vorsicht Falle: was darf der Verwalter?, Blitz am Sonntag, 27.01.2019
  • fiktiver Schadensersatz?, Blitz am Sonntag, 16.06.2019

 

6.         Rezensionen

  • Werner/ Pastor, Der Bauprozeß, ZVgR 1999, S. VI
  • Weinbrenner/ Jochem/ Neusüß, Der Architektenwettbewerb, ZVgR 1999, S. 102
  • Jochem, HOAI-Kommentar, ZVgR 1999, S. 101 f.
  • Eschenbruch, Recht der Projetksteuerung, ZVgR 1999, S. 195
  • Vygen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, ZVgR 2000
  • Sangenstedt, Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten, ZVgR 2000
  • Böckenförde/Krebs, Die Landesbauordnungen für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern mit Durchführungsverordnungen (Bd.1) und Die Landesbauordnungen für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen mit Durchführungsverordnungen (Bd. 2), ZVgR 2000
  • Gronemeyer, BauGB-Praxiskommentar, ZVgR 2000
  • Barth, Der Architekt als Unternehmer, ZVgR 2000
  • Burchardt/Pfülb, Kommentar zum ARGE- und Dach-ARGE-Vertrag, ZVgR 2000
  • Boldt, Der neue Bauvertrag, BauR 2002, S. 996
  • Hankammer, Abnahme von Bauleistungen, Erkennen und Beurteilen von Planungs- und Ausführungsmängeln, BauR 2003, S. 300
  • Jacobs, Sichere VOB-Korrespondenz, BauR 2003, S. 941
  • Hankammer/Lorenz, Schimmelpilze und Bakterien in Gebäuden, Erkennen und Beurteilen von Symptomen und Ursachen, BauR 2003, S. 1946
  • Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, BauR 2004, S. 1511
  • Schliemann (Hrsg.), Architekten- und Ingenieurrecht, ZfBR 2006, S. 101

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  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz Über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession

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Inhalt der eigenen Seiten:

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Die veröffentlichten Links werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Die Kanzlei Prof. Dr. Jörg Schmidt hat keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und Inhalte der verlinkten Seiten. Die Kanzlei ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich den Inhalt nicht zu eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Web-Site, auf die verwiesen wurde. Um dem Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 (312O 85/98; NJW-CoR 1998, 302; NJW 1998, 3650) gerecht zu werden, distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Internetseiten.

Datenschutz:

Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt (im Folgenden: RA), Friedensstr. 18, 19053 Schwerin (Zweigniederlassung Dorfstr. 36 A, 23617 Stockelsdorf), Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Telefon: +49 (0)385 7589660 Fax: +49 (0)385 7589661 (Zweigniederlassung Telefon: +49 (0)451 98930944, Fax: +49 (0)451 98930945).

Es gibt aufgrund der Größe der Kanzlei keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Der Verantwortliche ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Dr. Jörg Schmidt, beziehungsweise unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

a) Beim Besuch der Website

Beim Aufrufen unserer Website www.rae-dr-schmidt.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners,
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
  • Name und URL der abgerufenen Datei,
  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL),
  • verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers.

Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
  • zu weiteren administrativen Zwecken.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

b) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars

Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

3. Weitergabe von Daten

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.

Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

  • Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Cookies

Wir setzen auf unserer Seite unseres Wissens nach keine Cookies ein.

Sollte dies doch geschehen:

Bei Cookies handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.

In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.

Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

5. Analyse-Tools

a) Tracking-Tools

Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen.

Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen.

i) Google Analytics1

Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Google Analytics, ein Webanalysedienst der Google Inc. (https://www.google.de/intl/de/about/) (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; im Folgenden „Google“). In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie

  • Browser-Typ/-Version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite),
  • Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
  • Uhrzeit der Serveranfrage,

werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Auch werden diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag verarbeiten. Es wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.

Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie ein Browser-Add-on herunterladen und installieren (https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de).

Alternativ zum Browser-Add-on, insbesondere bei Browsern auf mobilen Endgeräten, können Sie die Erfassung durch Google Analytics zudem verhindern, indem Sie auf diesen Link klicken. Es wird ein Opt-out-Cookie gesetzt, das die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert. Der Opt-out-Cookie gilt nur in diesem Browser und nur für unsere Website und wird auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie die Cookies in diesem Browser, müssen Sie das Opt-out-Cookie erneut setzen.

Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie etwa in der Google Analytics-Hilfe (https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de).

ii) Google Adwords Conversion Tracking

Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind.

Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde.

Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen.

Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „www.googleadservices.com“ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier (https://services.google.com/sitestats/de.html).

iii) Matomo

Wir verwenden die Open-Source-Software Matomo zur Analyse und statistischen Auswertung der Nutzung der Website. Hierzu werden Cookies eingesetzt (siehe Ziffer 4). Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Websitenutzung werden an unsere Server übertragen und in pseudonymen Nutzungsprofilen zusammengefasst. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten und um eine bedarfsgerechte Gestaltung unserer Website zu ermöglichen. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte erfolgt nicht.

Es wird in keinem Fall die IP-Adresse mit anderen den Nutzer betreffenden Daten in Verbindung gebracht. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist (IP-Masking).

Ihr Besuch dieser Webseite wird aktuell von der Matomo Webanalyse erfasst. Klicken Sie hier (https://matamo.org/docs/privacy/), damit Ihr Besuch nicht mehr erfasst wird.

6. Social Media Plug-ins

Wir setzen auf unserer Website auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO Social Plug-ins der sozialen Netzwerke Facebook, Twitter und Instagram ein, um unsere Kanzlei hierüber bekannter zu machen. Der dahinterstehende werbliche Zweck ist als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO anzusehen. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb ist durch deren jeweiligen Anbieter zu gewährleisten. Die Einbindung dieser Plug-ins durch uns erfolgt im Wege der sogenannten Zwei-Klick-Methode um Besucher unserer Webseite bestmöglich zu schützen.

a) Facebook

Auf unserer Website kommen Social-Media Plugins von Facebook zum Einsatz, um deren Nutzung persönlicher zu gestalten. Hierfür nutzen wir den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Es handelt sich dabei um ein Angebot von Facebook.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert.

Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button betätigen, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt.

Facebook kann diese Informationen zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu werden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z. B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Facebook eingeblendeten Werbeanzeigen auszuwerten, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen (https://www.facebook.com/about/privacy/) von Facebook.

b) Twitter

Auf unseren Internetseiten sind Plugins des Kurznachrichtennetzwerks der Twitter Inc. (Twitter) integriert. Die Twitter-Plugins (tweet-Button) erkennen Sie an dem Twitter-Logo auf unserer Seite. Eine Übersicht über tweet-Buttons finden Sie hier (https://about.twitter.com/resources/buttons).

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, wird eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Twitter-Server hergestellt. Twitter erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Twitter „tweet-Button“ anklicken, während Sie in Ihrem Twitter-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Twitter-Profil verlinken. Dadurch kann Twitter den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Twitter erhalten.

Wenn Sie nicht wünschen, dass Twitter den Besuch unserer Seiten zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Twitter-Benutzerkonto aus.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter (https://Twitter_Privacy_Policy_DE.pdf).

c) Instagram

Auf unserer Website werden auch sogenannte Social Plugins („Plugins“) von Instagram verwendet, das von der Instagram LLC., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA 94025, USA („Instagram“) betrieben wird.

Die Plugins sind mit einem Instagram-Logo beispielsweise in Form einer „Instagram-Kamera“ gekennzeichnet.

Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram her. Der Inhalt des Plugins wird von Instagram direkt an Ihren Browser übermittelt und in die Seite eingebunden. Durch diese Einbindung erhält Instagram die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Instagram-Profil besitzen oder gerade nicht bei Instagram eingeloggt sind.

Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Instagram in die USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Instagram eingeloggt, kann Instagram den Besuch unserer Website Ihrem Instagram-Account unmittelbar zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel das „Instagram“-Button betätigen, wird diese Information ebenfalls direkt an einen Server von Instagram übermittelt und dort gespeichert.

Die Informationen werden außerdem auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht und dort Ihren Kontakten angezeigt.

Wenn Sie nicht möchten, dass Instagram die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Instagram-Account zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Instagram ausloggen.

Weitere Informationen hierzu Sie in der Datenschutzerklärung (https://help.instagram.com/155833707900388) von Instagram.

7. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

8. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

9. Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

10. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.rae-dr-schmidt.de von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

 

Haftung:

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt ist bei der R+V Allgemeine Versicherungs Aktiengesellschaft, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland berufshaftpflichtversichert.

Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für an das Büro in Schwerin erteilte Mandate ist Schwerin, soweit gesetzlich zulässig.

Mandatsbedingungen:

Die Mandatsbedingungen ergeben sich aus der Vollmacht.

Streitbeilegungsverfahren:

Wir sind verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Streitbeilegungsverfahrens hinzuweisen, wenn eine Streitigkeit über ein Mandatsverhältnis zwischen uns und dem Mandanten nicht beigelegt werden konnte. Zuständige Verbraucher­schlichtungs­stelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000,00 € ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.

V O L L M A C H T


Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt, Friedensstr. 18, 19053 Schwerin

wird hiermit in Sachen:         

Vollmacht in folgendem Umfange erteilt:

I.
Außergerichtliche Verhandlungen aller Art, Abschluss und Aufhebung von Verträgen und Vergleichen; Abgabe einseitiger Willenserklärungen (z.B. Kündigungen), Fertigung von Vertragsentwürfen; Geltendmachung von Ansprüchen in Vergleichs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren; Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB.

II.
Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO, auch Erteilung von Untervollmachten), einschließlich der Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen und Rechtsmitteln, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis; in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Vergleichs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren.

III.
Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen ( §§ 302, 347 StPO) einschließlich der Vorverfahren mit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen und zur Stellung von Straf- und anderen nach der StPO zulässigen Anträgen.

Für das Mandat gelten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen folgende Bedingungen:

  1. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird auf einen Höchstbetrag von € 1.000.000,00 beschränkt.
  2. Die Haftung für Anwendung ausländischen Rechts und für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Die Korrespondenzsprache mit Ausländischen Auftraggebern ist Deutsch.
  3. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte Schäden ist, insbesondere, soweit der Rechtsanwalt im Rahmen eines Werkvertrages tätig wird,     ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts für grobe     Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt insgesamt unberührt.
  4. Rechtsmittel oder sonstige Rechtsbehelfe braucht der Rechtsanwalt nur einzulegen oder einlegen zu lassen, wenn er eine hierauf gerichtete schriftliche Weisung erhalten und     angenommen hat.
  5. Die Kostenerstattungsansprüche und die sonstigen rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen     erstattungspflichtigen Dritten werden hiermit bis zur Höhe der Kostenansprüche und Nebenansprüche (insbesondere Verzugszinsen) des Anwalts gegen den Auftraggeber an den     Rechtsanwalt abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Schuldner mitzuteilen. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung hiermit an.
  6. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
  7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwerin.
  8. Die eventuelle teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.



___________________                                                                                         _____________________
Ort, Datum                                                                                                               (Unterschrift)

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt

Unser Ziel: Wir setzen energisch Ihre Rechte durch.

Schlagkraft

Die Kanzlei ist klein genug, um stets eine persönliche und individuelle Betreuung nach den Ansprüchen des Mandanten zu gewährleisten. Die Kanzlei ist groß genug, um auch komplexe Mandate schlagkräftig und zeitnah betreuen zu können.

Tätigkeitsspektrum

Wir sind gestaltend, beratend und gerichtlich für gewerbliche und öffentliche Mandanten ebenso wie für Einzelmandanten tätig. Wir nehmen Termine stets selbst wahr. Wir halten regelmäßig Vorträge, sind als Schlichter tätig und können Mediationen anbieten. Rechtsanwalt Dr. Schmidt ist auch als Schiedsrichter erfahren. Wir sind vor allem in folgenden Rechtsgebieten tätig:

 

Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Vertragsrecht

Mietrecht

Grundstücksrecht

Forderungseinzug

 

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Verkehrsrecht

Haftungsrecht

Wirtschaftsrecht

 allgemeines Zivilrecht

   

 

     

Weitere Rechtsgebiete bearbeiten wir auf Anfrage im Einzelfall.

Tätigkeitsgebiet

Wir agieren im gesamten Bundesgebiet.

Erreichbarkeit

Sie erreichen unser Sekretariat Montags bis Donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr und Freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr.

 

Kanzlei Schwerin                       

Friedensstr. 18                             

19053 Schwerin                                        

Tel.: 0385/ 75 89 660                     

Fax: 0385/ 75 89 661                     

e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

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