V O L L M A C H T


Rechtsanwalt Dr. Jörg Schmidt, Friedensstr. 18, 19053 Schwerin

wird hiermit in Sachen:         

Vollmacht in folgendem Umfange erteilt:

I.
Außergerichtliche Verhandlungen aller Art, Abschluss und Aufhebung von Verträgen und Vergleichen; Abgabe einseitiger Willenserklärungen (z.B. Kündigungen), Fertigung von Vertragsentwürfen; Geltendmachung von Ansprüchen in Vergleichs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren; Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB.

II.
Prozessführung (u.a. nach §§ 81 ff. ZPO, auch Erteilung von Untervollmachten), einschließlich der Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen und Rechtsmitteln, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis; in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Vergleichs-, Konkurs- und Insolvenzverfahren.

III.
Vertretung und Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen ( §§ 302, 347 StPO) einschließlich der Vorverfahren mit der ausdrücklichen Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen und zur Stellung von Straf- und anderen nach der StPO zulässigen Anträgen.

Für das Mandat gelten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen folgende Bedingungen:

  1. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird auf einen Höchstbetrag von € 1.000.000,00 beschränkt.
  2. Die Haftung für Anwendung ausländischen Rechts und für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Die Korrespondenzsprache mit Ausländischen Auftraggebern ist Deutsch.
  3. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte Schäden ist, insbesondere, soweit der Rechtsanwalt im Rahmen eines Werkvertrages tätig wird,     ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts für grobe     Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt insgesamt unberührt.
  4. Rechtsmittel oder sonstige Rechtsbehelfe braucht der Rechtsanwalt nur einzulegen oder einlegen zu lassen, wenn er eine hierauf gerichtete schriftliche Weisung erhalten und     angenommen hat.
  5. Die Kostenerstattungsansprüche und die sonstigen rechtskräftig festgestellten Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen     erstattungspflichtigen Dritten werden hiermit bis zur Höhe der Kostenansprüche und Nebenansprüche (insbesondere Verzugszinsen) des Anwalts gegen den Auftraggeber an den     Rechtsanwalt abgetreten mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Schuldner mitzuteilen. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung hiermit an.
  6. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
  7. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwerin.
  8. Die eventuelle teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht.



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Ort, Datum                                                                                                               (Unterschrift)