Vor Vertragsschluss muss der Versicherungsvermittler z.B., wenn er eine Hausratversicherung vermittelt und im Haus überdurchschnittliche Wertgegenstände vorhanden sind, auf die Gefahr einer Unterdeckung hinweisen und dies nachweisbar dokumentieren. Sonst haftet er bei einem Einbruchdiebstahl auf eben den Fehlbetrag zzgl. aller Folgeschäden (z.B. Anwaltskosten, Zinsen). Bei Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung muss z.B. der türkische Staatsangehörige darauf hingewiesen und es muss dokumentiert werden, dass der Versicherungsschutz nur für den europäischen Teil der Türkei gilt. Sonst haftet der Vertreter für alle Schäden.


Auch während der Laufzeit des Vertrages muss der Versicherungsvermittler und ebenso die Versicherung den Versicherungsnehmer weiter beraten. So kann es Anlässe zu Vertragsänderungen oder zum Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages geben, wenn z.B. neue, für den Versicherungsnehmer günstigere Konditionen angeboten werden oder wenn z.B. eine Kapitallebensversicherung zum Zwecke der Ablösung eines Baudarlehens abgeschlossen wird und sich in Folge des unerwarteten Rückgangs der Überschüsse und Gewinne beim Versicherer eine Finanzierungslücke zu Lasten des Versicherungsnehmers abzeichnet oder wenn sich z.B. eine Pflichtversicherungsbestimmung ändert usw.


Der Versicherungsvermittler muss seine Beratungen dokumentieren. Die von den Versicherungen hierfür entwickelten Formulare sind kaum einmal rechtssicher. Dann kann der Versicherungsvermittler allein wegen der unvollständigen oder fehlenden Dokumentation haften.
Die Chance, den Versicherungsvermittler oder die Versicherung in Regress zu nehmen, wenn ein Schaden entstanden ist, der nicht von der Versicherung umfasst ist, ist also sehr groß. Versicherungen und Vermittler lehnen gleichwohl regelmäßig die Haftung ab. Dann bleibt nur der Gang zum Fachmann, dem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Denn anders als z.B. im Verkehrs- oder Arbeitsrecht sollte bei versicherungsrechtlichen Fragen lieber der Fachanwalt aufgesucht werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Schmidt, Schwerin
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht